Auf dem Hyperland Blog des ZDF fand ich heute einen Artikel darüber, wie die Debatte um den Schultrojaner neue Ideen zum Umgang mit Unterrichtsmaterial aufwirft. Interessanterweise hatte ich vor ein paar Tagen mit zwei Mitarbeitern einer großen Hard- und Softwarefirma ein ganz ähnliches Gespräch, in dem ich von dem norwegischen Ansatz erfuhr. Die staatlichen Behörden Norwegens haben sich offensichtlich vor einiger Zeit direkt an die Autorinnen und Autoren von Unterrichtsmaterial gewandt und diese gefragt, ob sie nicht bereit wären, für das doppelte Gehalt lizenzfreie (gemeinfreie?) Unterrichtsmaterialien für die staatlichen Schulen zu erstellen. Das gute an diesem Ansatz ist erstens: es musste kein einziges Gesetz bezüglich des Urheberrechts geändert werden und zweitens musste kein einziger Verlag angeschrieben werden, in wie weit eine digitale Mediennutzung seiner Materialien erlaubt sei.
Eine solche Lösung möchte ich mit Nachdruck für Deutschland befürworten! Sie könnte die Lösung im Urheberrechtsstreit bei der Mediennutzung in der Schule bedeuten und eine friedliche Koexistenz einerseits der Schulbuchverlage mit den von ihnen kontrollierten Lizenzen und andererseits staatlicher, gemeinfreier Unterrichtswerke bedeuten. Ansätze dazu sind bereits in Deutschland im Entstehen, ich verweise nur auf das gerade gestartete Open Government Projekt der Bundesregierung.
Dass das Schulbuch in seiner jetzigen Form überholt wird, zeigt sowohl David Pachali vom Hyperland Blog des ZDF, als auch die aktuelle Entwicklung in einigen Bundesländern. So fordert Hamburg schon seit längerem den individualisierten Unterricht, bei dem der jeweilige Lernstand und der Lerntyp der Schülerinnen und Schüler berücksichtigt werden muss. Ein Schulbuch kann dies nur bedingt leisten, vielmehr bräuchte man eine Datenbank von Unterrichtsmaterialien, aus der die Lehrerinnen und Lehrer ihre Unterrichtseinheit für ihre Lerngruppe zusammenstellen.
Solche Datenbanken stellen sich meine Kolleginnen und Kollegen im Moment jedoch alle selbst zusammen. Sie sammeln Materialien aus Büchern, Schulbüchern, CDs, benutzen verschiedene Internetquellen und gestalten eigene Aufgabenformate, die sie für ihre Lerngruppe passgenau zuschneiden. Rechtlich gesehen, sind sie bei Schulbüchern als Quelle leider auf eine analoge Verarbeitung mit Schere und Klebstoff beschränkt, da der „Gesamtvertrag zur Einräumung und Vergütung von Ansprüchen nach § 53 UrhG“ ihnen verbietet, Abbildungen und Texte aus Schulbüchern einzuscannen. Das wäre für den einzelnen Pädagogen noch kein besonders großer Nachteil, jedoch lässt sich solches zusammengestellte Material analog nicht so einfach weiterverbreiten wie digital. Hier liegt m.E. das größte Problem des Gesamtvertrags, dass Lehrerinnen und Lehrer untereinander ihr Material nicht einfach austauschen dürfen, so lange sie Materialien aus Schulbüchern benutzen.
Was man also braucht, ist eine Alternative zum Schulbuch als gute Zusammenstellung für den Unterricht geeigneter Texte und Abbildungen. Darüber hinaus sollte man für den mit einem interaktiven Whiteboard ausgestatteten Klassenraum unbedingt noch Töne, Animationen und Filmclips sammeln, so dass der Unterricht lebendiger und anschaulicher wird.
Also, liebe Behörden und Staatsräte, warum nicht überlegen, ob man von dem Geld, welches man Jahr für Jahr für Schulbücher ausgibt, nicht direkt die Autoren bezahlt, damit diese lizenzfreie Unterrichtsmaterialien erstellen, welches anschließend im Rahmen des Open Government Programms der Bundesregierung als gut verschlagwortete Datenbank zur Verfügung gestellt wird?
Ich wäre dabei, sämtliches von mir erstelltes Material stelle ich gerne zur Verfügung!
Wenn Sie, liebe Leserin / lieber Leser, auch Materialien zur Verfügung stellen wollen, hinterlassen Sie bitte einen Kommentar.
Die Idee der Norweger halte ich für nachahmenswert. Dass eine solche Idee dort umsetzbar ist, lässt mich allerdings vermuten, dass es in Norwegen keine vergleichbar starke Lobby der Verlage gibt, die sich solche Bemühungen entgegenstellt. Gegenwärtig halte ich eine vergleichbare Lösung in Deutschland für nicht machbar, was nicht heißen soll, dass man es nicht mal versuchen könnte.
Bis dahin müssen wir vermutlich vorerst auf die OER Community setzen und CC Lizenzen. Auch eine Modifizierung des Urheberrechts zu Gunsten der Nutzung für Bildungszwecke sollte parallel angestrebt werden.
Der Artikel ist zwar schon etwas älter, aber immer noch aktuell. Da ich mich in den letzetn Wochen verstärkt mit dem Thema Urheberrecht bei Schulungsunterlagen auseinandergesetzt habe, möchte ich hier gerne ein paar Gedanken dazu hinterlassen.
Als Honorardozent habe ich noch viel größere Probleme bei der Verwendung von Schulungsunterlagen. Die Arbeit eines Honorardozenten ist eine rein kommerzielle Arbeit und daher können Unterlagen die nicht komplett gemeinfrei sind überhaupt nicht verwendet werden. Auch der Gesamtvertrag nach §53 UrhG greift bei Honorardozenten nicht, da diese ja als Selbstständige auftreten und damit Gewinnabsichten haben wie ein Unternehmen. Viele Honorardozenten erstellen sich daher mit viel Aufwand ihre eignen Unterrichtsmaterialien wie Arbeits- und Aufgabenblätter. Ich habe mich daher vor einiger Zeit mit ein paar Kollegen darüber unterhalten, ob nicht ein gewisses Interesse besteht diese selbst erstellten Unterlagen unter einer gemeinfreien Lizenz zur Verfügung zustellen. Da die Idee von den Meisten sehr positiv aufgenommen wurde habe ich daher ein Internetportal erstellt bei dem sich jeder kostenlos anmelden kann um seine Unterlagen der Allgemeinheit zur Verfügung zu stellen. Auch der Informationsaustusch und das gemeinsame Weiterentwickeln von Schulungsunterlagen ist auf der Internetseite möglich.
Wer interesse hat, einfach mal vorbeischauen.
http://www.netticle.de
Hier habe ich einige wertvolle Informationen erhalten. Danke.